Die Organe der LHG Bayreuth und der übergeordneten Verbände:
Bundesverband
Der Bundesverband der LHG ist ein Zusammenschluß der einzelnen Hochschulgruppen. Im Bundesverband engagieren sich liberale und unabhängige Studierende, die sich gemeinsam für die Idee des politischen Liberalismus einsetzen. Der LHG vertritt die Interessen der Studierenden und engagiert sich dabei für deren politische, wirtschaftliche und soziale Belange. Der Bundesverband ist für die Interessen aller Studierenden an deutschen Universitäten zuständig.
Bundesmitgliederversammlung (BMV):
Die Bundesmitgliederversammlung (BMV) ist das oberste beschlussfassende Organ des LHG. Sie legt die Richtlinien der Politik des Verbandes fest. Die BMV beschließt die Richtlinien für die Arbeit des Bundesvorstandes.
Die BMV hat folgende Zuständigkeiten:
1. Aufnahme von Mitgliedern
2. Wahl und Abberufung der Mitglieder des Bundesvorstandes
3. Entlastung der Mitglieder des Bundesvorstandes
4. Wahl der Mitglieder des Schiedsgerichts
5. Wahl der Kassenprüferinnen und Kassenprüfer
6. Satzungsänderungen
7. Auflösung des Verbandes
Die BMV kann die Vertretung des LHG in den internationalen Dachverbänden durch separate Ordnung regeln. Die BMV kann Kommissionen einsetzen.
Bundesvorstand
Der Bundesvorstand besteht aus der oder dem Bundesvorsitzenden; aus der Bundesschatzmeisterin bzw. dem Schatzmeister und aus drei weiteren stellvertretenden Bundesvorsitzenden. Der Bundesvorstand führt die Beschlüsse der Bundesmitgliederversammlung aus und erledigt die laufenden politischen und organisatorischen Aufgaben. Er hat dabei die Autonomie der einzelnen Gruppen zu beachten.Der Bundesvorstand wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Bundesvorsitzenden oder durch zwei andere Mitglieder des Bundesvorstandes vertreten.
Bundesschiedsgericht:
Das Schiedsgericht ist oberstes Schiedsorgan des LHG. Es besteht aus drei Mitgliedern und drei stellvertretenden Mitgliedern. Das Schiedsgericht entscheidet über die Auslegung der Satzung sowie über Streitigkeiten zwischen Mitgliedern und Organen des LHG. Die Entscheidungen des Schiedsgerichts sind endgültig, sofern die Satzung des Bundesverbandes nichts anderes bestimmt.
- Geschäftsordnung des Bundesschiedsgerichts
Landesverband
Der Landesverband vertritt den Bundesverband der Liberalen Hochschulgruppen in Bayern. Außerdem vertritt der Landesverband die Interessen seiner Mitgliedsgruppen auf Bundesebene. Die Rechte der einzelnen Mitgliedsgruppen im Bundesverband bleiben unberührt.
- Homepage des Landesverbandes
Landesmitgliederversammlung
Zu den ausschließlichen Rechten der Landesmitgliederversammlung, die nicht übertragen werden können, zählen insbesondere die folgenden:
1. die Änderung der Satzung;
2. die Entlastung und Wahl des Vorstands;
3. die Wahl mindestens zweier Kassenprüfer, die nicht dem Landesvorstand angehören dürfen;
4. die Wahl des Landesschiedsgerichts;
5. die Auflösung des Landesverbandes.
Landesvorstand
Der Landesvorstand setzt sich aus einem Vorsitzenden sowie zwei Stellvertretern, darunter ein Schatzmeister, zusammen.Die Mitglieder des Landesvorstandes werden von der Landesmitgliederversammlung auf die Dauer von einem Jahr in getrennten und geheimen Wahlgängen gewählt.
Landesschiedsgericht
Das Landesschiedsgericht besteht aus einem Vorsitzenden, zwei Beisitzern, sowie drei Ersatzmitgliedern, die alle nicht dem Landesvorstand angehören dürfen. Die Mitglieder des Landesschiedsgerichts werden für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Das Landesschiedsgericht ist zuständig bei allen rechtlichen Streitigkeiten innerhalb des Landesverbandes.
Es findet die Schiedsordnung des Bundesverbandes Liberaler Hochschulgruppen entsprechend Anwendung.